Wenn eine Beziehung endet und eine gemeinsame Immobilie im Raum steht, wird die Frage nach dem Wert schnell zum Dreh- und Angelpunkt. Verkauf, Auszahlung, Zugewinnausgleich – alles hängt davon ab, welche Zahl am Ende auf dem Papier steht.
Doch genau hier passieren die teuersten Fehler.
Viele Paare gehen davon aus, dass ein Gutachten „irgendwie schon passen wird“. Doch ein Scheidungsgutachten ist kein Formalakt, sondern die Grundlage für eine faire Lösung – finanziell und emotional.

Immobilie und Scheidung: Die 7 größten Fehler – und wie Sie es besser machen
Eine Trennung ist oft schwer genug – wenn dann noch eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es schnell komplex. Wer zieht aus? Was passiert mit dem Haus? Und was ist es überhaupt wert?
Viele Paare stehen in dieser Situation zum ersten Mal – und wissen nicht, welche Fallstricke es gibt. Hier sind sieben Fehler, die wir als Makler und Sachverständige immer wieder erleben – und wie Sie sie vermeiden.
Fehler 1: Sie warten ab – in der Hoffnung, es regelt sich von selbst
Eine Immobilie lässt sich nicht „parken“. Solange niemand handelt, verursacht sie Kosten, bindet Kapital und sorgt für Unsicherheit. Klarheit entsteht erst, wenn Werte bekannt sind und Möglichkeiten sichtbar werden – ganz gleich, ob Sie verkaufen, vermieten oder eine Auszahlung anstreben.
Fehler 2: Sie schätzen den Wert der Immobilie – oder raten
Der Wert „gefühlt“ oder über ein Online-Tool zu bestimmen, ist keine tragfähige Grundlage – besonders nicht im Scheidungsfall. Für eine faire Einigung oder gerichtsfeste Entscheidung braucht es eine professionelle Wertermittlung.
Fehler 3: Sie wählen den falschen Bewertungszeitpunkt
Ein Verkehrswert allein reicht im Scheidungsfall nicht aus. Um den Zugewinnausgleich korrekt zu berechnen, braucht es zwei Stichtage:
- den Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Baus
- den Wert zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung
Nur mit beiden Werten lässt sich ein möglicher Vermögenszuwachs nachvollziehen. Die juristische Bewertung dieses Zugewinns erfolgt im Anschluss durch die beauftragten Anwält:innen – wir liefern die objektive und nachvollziehbare Grundlage dafür.
Fehler 4: Sie entscheiden nach Gefühl
Wut, Enttäuschung oder das Gefühl, „nicht klein beigeben zu wollen“, führen oft zu Entscheidungen, die später bereut werden – etwa wenn einer das Haus allein übernimmt, ohne sich den finanziellen Rahmen bewusst zu machen. Ein neutraler Blick von außen hilft, das große Ganze zu sehen.
Fehler 5: Sie sprechen nicht miteinander – sondern gegeneinander
Gerade wenn Kinder involviert sind, ist eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten wichtig. Ein sachliches Gutachten hilft, Emotionen zu entschärfen – und Gespräche auf eine sachliche Ebene zu bringen. Wir vermitteln auf Wunsch auch zwischen den Parteien – mit Fingerspitzengefühl und absoluter Neutralität.
Fehler 6: Sie verkaufen ohne Strategie
Wenn ein Verkauf unausweichlich wird, ist Timing entscheidend: Wann ist der richtige Moment? Was muss vorbereitet werden? Welche Unterlagen braucht es? Und wie spricht man als getrenntes Paar mit Interessenten? Wir begleiten diese Prozesse diskret, effizient und mit dem nötigen Feingefühl.
Fehler 7: Sie kämpfen sich allein durch
Viele denken: „Das müssen wir selbst regeln.“ Aber gerade in dieser Phase hilft es, wenn jemand den Überblick behält, neutral bleibt und nicht emotional verstrickt ist. Wir beraten in jeder Phase – mit Sachverstand, Empathie und absoluter Diskretion.
Wie ein Scheidungsgutachten konkret abläuft
Ein Scheidungsgutachten ist kein Standardwertgutachten. Es berücksichtigt, was im Zuge der Trennung rechtlich relevant wird – insbesondere die zwei zeitlichen Stichtage zur Ermittlung des Zugewinns: der damalige Wert beim Erwerb und der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung.
Wir ermitteln den Verkehrswert nach ImmoWertV und liefern eine fachlich belastbare Basis für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren – klar, neutral und nachvollziehbar aufbereitet. So entsteht die Grundlage für faire Lösungen.
Praxisbeispiel:
Wenn Fakten Ruhe bringen – ein Fall, wie er in der Beratung häufiger vorkommt
Viele Menschen erleben im Scheidungsprozess denselben Wendepunkt: Der Moment, in dem ein neutrales Gutachten plötzlich Ordnung in etwas bringt, das vorher nur belastend war.
Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis zeigt das gut:
Ein Ehepaar aus der Region hatte vor zwölf Jahren gemeinsam gebaut – die Immobilie stand zu gleichen Teilen im Grundbuch. Im Zuge der Trennung wollte eine Partei das Haus übernehmen, die andere ausgezahlt werden.
Statt endloser Diskussionen entschieden sich beide für ein neutrales Gutachten von uns. Ergebnis: Die Bewertung zeigte, dass der damals eingebrachte Wert aus Eigenleistung deutlich höher war als angenommen – das wurde in die Gespräche mit den jeweiligen Anwält:innen eingebracht. Am Ende stand eine Lösung, mit der beide Seiten leben konnten – und vor allem: Klarheit, ohne unnötige Eskalation.

Häufige Fragen, die in dieser Phase auftauchen
Ist ein Scheidungsgutachten verpflichtend?
Nicht zwingend – aber oft hilfreich. Vor allem dann, wenn Einigkeit über den Wert der Immobilie fehlt oder eine gerichtsfeste Grundlage gebraucht wird.
Warum braucht es bei einem Scheidungsgutachten zwei Stichtage?
Weil es nicht nur um den aktuellen Wert der Immobilie geht – sondern auch darum, wie viel sie seit dem Kauf oder Bau an Wert gewonnen hat. Diese Wertentwicklung ist wichtig für den sogenannten Zugewinnausgleich.
Dafür braucht es zwei Zeitpunkte: den Wert beim Erwerb und den Wert zum Zeitpunkt der Scheidung.
Die Differenz daraus zeigt, wie viel Vermögen während der Ehe entstanden ist – und bildet die Grundlage für die rechtliche Bewertung durch Anwält:innen oder das Gericht.
Können wir das Gutachten gemeinsam beauftragen?
Ja – wir arbeiten neutral und können für beide Seiten tätig sein, sofern keine einseitige Interessenvertretung gewünscht ist.
Ersetzt das Gutachten eine anwaltliche Beratung?
Nein – wir liefern die sachverständige Grundlage, aber keine rechtliche Bewertung. Für juristische Fragen empfehlen wir, eine Kanzlei hinzuzuziehen.
Was kostet ein Scheidungsgutachten?
Die Kosten hängen vom Aufwand ab – etwa vom Objekt, der Datenlage und den notwendigen Stichtagen. Gern klären wir den Rahmen im persönlichen Gespräch.
Wenn Klarheit entsteht, wird vieles leichter
Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, sich in einem der größten und oft emotionalsten Themenfelder – der gemeinsamen Immobilie – gut beraten und begleitet zu wissen.
Ein objektives Gutachten schafft die Grundlage für eine faire Lösung. Es hilft, Emotionen aus dem Entscheidungsprozess zu nehmen, eine sachliche Ebene zu schaffen – und Entscheidungen zu treffen, die alle mittragen können. Ob gerichtsfest oder zur außergerichtlichen Einigung.
Wir bringen nicht nur unsere Erfahrung aus vergleichbaren Fällen ein, sondern auch Ruhe, Struktur und den Blick von außen. So entsteht die Klarheit, die es braucht, um sicher weiterzugehen.
Wenn Sie gerade an diesem Punkt stehen und den Weg nicht allein planen möchten, nehmen wir uns gerne Zeit für ein Gespräch.
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